Exportiert ein Unternehmer eines EU-Staates in ein anderes Land der europäischen Union so handelt es sich um eine sogenannte
Innergemeinschaftliche Lieferung. Aus Sicht des Rechnungsempfängers handelt es sich dabei um einen innergemeinschaftlichen Erwerb.
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird vom liefernden Unternehmen
keine Umsatzsteuer berechnet (und somit auch nicht auf der Rechnung aufgeführt).
Nun muss jedoch der Abnehmer (Rechnungsempfänger) die Umsatzsteuer mit dem Steuersatz des Empfängerlandes an dessen Finanzamt abführen.
Das ganze nennt sich dann
Reverse Charge und ist nur möglich wenn der Empfänger gewerblich tätig ist, eine gültige UID besitzt und diese auch für eine solche Lieferung oder Leistung angibt, also auf der Rechnung des Lieferanten vermerkt ist.
In Österreich kann der Empfänger einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Umsatzsteuer, welcher dieser nun an das Finanzamt abzuführen hat, gleich wieder als Vorsteuer geltend machen.
Somit findet der ganze Vorgang nur am Papier statt und es sind keine Zahlungen diesbezüglich an das Finanzamt zu leisten.